Schuldnerberatung
1. Schritt:
Kontaktaufnahme und Erörterung Ihres Schuldenproblems - Diese kann
telefonisch, per E-Mail oder in der Regel innerhalb weniger Tage in unseren
Büroräumen erfolgen.
2. Schritt:
Sie übermitteln hierzu alle
notwendigen Daten an unser Büro (Adressen
aller Gläubiger, Art und Höhe der Schulden, Angaben zum persönlichen Vermögen
und Einkommen).
3. Schritt:
Gemeinsam wird dann individuell die für Sie beste Lösungsstrategie
festgelegt: Soll ein Vergleich mit den Gläubigern geschlossen werden oder
ist für Sie eher das Verbraucherinsolvenzverfahren sinnvoll?
Wir schreiben in Ihrem Namen alle Gläubiger an und machen diesen einen Vergleichsvorschlag,
den wir zuvor gemeinsam mit Ihnen festgelegt haben. Der Vorschlag kann sogar
darin bestehen, dass den Gläubigern zunächst keine Zahlung angeboten wird
(der sog. "flexible Null-Plan").
Wenn Ihnen ein Vergleich wichtig ist, etwa um einen SCHUFA-Eintrag zu
vermeiden bzw. zu löschen und auch Vergleichsaussichten bestehen, wird
unser Büro direkt und persönlich mit den einzelnen Gläubigern
Verhandlungsgespräche führen.
4. Schritt:
Besteht Vergleichsbereitschaft bei den Gläubigern, schließen wir
in Ihrem Namen mit allen Gläubigern die Vergleichsvereinbarung
ab. Geregelt wird die Höhe der Ratenzahlung und insbesondere dass Sie
entweder sofort (bei erfolgreichem Vergleichsabschluss) oder spätestens
nach 6 Jahren schuldenfrei sind.
Kommt kein Vergleich zustande, bereiten wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag
auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Sie müssen
danach nur noch Ihre Angaben ggf. vervollständigen und den Antrag
unterschreiben. Der Antrag wird dann beim zuständigen Insolvenzgericht
eingereicht. Das Amtsgericht leitet das Insolvenzverfahren ein und bestellt
für Sie den Treuhänder. Jetzt dürfen die Gläubiger Sie nicht mehr weiter
pfänden oder eidesstattliche Versicherungen verlangen. Die Gläubiger dürfen
sich nur noch an Ihren Treuhänder wenden. Nach 6 Jahren
spricht das Amtsgericht bei Wohlverhalten die Restschuldbefreiung
aus - Ihre früheren Schulden sind damit erloschen!