Arbeitsrecht
Zum
Leistungsspektrum der Kanzlei gehört unter anderem die Gestaltung von Dienst-
oder Arbeitsverträgen. Weiterhin
beraten und vertreten wir in Rechtsfragen im
Zusammenhang mit ordentlichen
oder außerordentlichen Kündigungen.
Die
Interessenwahrnehmung erfolgt auch im
Hinblick auf die Durchsetzung und/oder
Abwehr von Lohnforderungen, Ansprüchen auf Arbeitszeugnis, Beurteilung und
Arbeitspapieren, Urlaubsansprüchen, Schadenersatzansprüchen,
Auslagenerstattung sowie bei Klärung von Lohneingruppierungen. Unsere
vorgenannten Tätigkeiten können auch im Zusammenhang mit einer drohenden
Insolvenz erfolgen.