Arbeitsrecht

Zum Leistungsspektrum der Kanzlei gehört unter anderem die Gestaltung von Dienst- oder Arbeitsverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir in Rechtsfragen  im Zusammenhang mit ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen.

Die Interessenwahrnehmung erfolgt auch im Hinblick auf die Durchsetzung und/oder Abwehr von Lohnforderungen, Ansprüchen auf Arbeitszeugnis, Beurteilung und Arbeitspapieren, Urlaubsansprüchen, Schadenersatzansprüchen, Auslagenerstattung sowie bei Klärung von Lohneingruppierungen. Unsere vorgenannten Tätigkeiten können auch im Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz erfolgen.