Ehe-
und Familienrecht
Es geht hierbei um die Regelung der Rechtsbeziehungen von verheirateten Eheleuten, deren Kindern oder in einer Partnerschaft lebenden Partnern.
Meine Tätigkeiten können hier sowohl eine rechtliche Beratung über diese Rechtsverhältnisse oder die gerichtliche bzw. außergerichtliche Geltendmachung von familienrechtlichen Ansprüchen sein.
Dazu gehören z. B. die Klärung bzw. Geltendmachung/Durchsetzung/Abwehr von Trennungs-, nachehelichem sowie Kindesunterhalt, Regelungen zur elterlichen Sorge für minderjährige Kinder, Vereinbarungen zum Umgangs-/Besuchsrecht, zu Ehewohnung und Hausrat sowie Vermögen, Verbindlichkeiten und zu den während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.